Rechtsprechung
KAG Mainz, 16.03.2012 - M 37/11 Sp |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- dcms.bistummainz.de
- zmv-online.de
Kostentragung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2013 - 6 S 32.13
Bundesbeamtin; Bundesministerium der Finanzen; Bundesrechnungshof; Prüfungsamt …
Kommt eine betragsmäßige Berechnung nicht in Betracht, ist eine Schätzung vorzunehmen; nur wenn es hierfür keine Anhaltspunkte gibt, ist auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so ausdrücklich: VerfGH Bln., Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 -, Rn. 26 bei juris m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 6 L 56.13
Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Eilrechtsschutz; Streitwert; …
Kommt eine betragsmäßige Berechnung nicht in Betracht, ist eine Schätzung vorzunehmen; nur wenn es hierfür keine Anhaltspunkte gibt, ist auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so ausdrücklich: VerfGH Bln., Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 -, Rn. 26 bei juris m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13
Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung …
Die Auffangregelung des § 52 Abs. 2 GKG darf folglich erst dann herangezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Bestimmung des Streitwertes ausgeschöpft worden sind und sich ergibt, dass für ein bezifferbares Interesse des Klägers keinerlei Anhaltspunkte bestehen (vgl. VerfGH Bln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 -, juris Rn. 26 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 1 L 41.20
Bewohnerparkausweis; Bewohnerparkvorrecht; Parkraumbewirtschaftung; Bewohner …
Daher darf die Auffangregelung des § 52 Abs. 2 GKG erst herangezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Bestimmung des Streitwertes ausgeschöpft worden sind und sich ergibt, dass für ein bezifferbares Interesse des Klägers keinerlei Anhaltspunkte gegeben sind (VerfGH Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 - juris Rn. 4).